Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages (AGB)


 

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

1.1 Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens, die oder der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist.

Die Verordnung muss neben Ihren persönlichen Daten folgende Angaben enthalten:

  • eine medizinische Diagnose
  • die Anzahl der Behandlungseinheiten
  • die verordnete Behandlung

Ohne ärztliche Verordnung können Sie meine Leistungen nur präventiv in Anspruch nehmen.

Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an gesunde Personen erbracht werden. Sollten Sie z. B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Beschwerden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie mir dies bitte sofort mit.

1.2 Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Sie werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben.

Die Abrechnung erfolgt gemäß dem aktuellen Kassensatz der GKV.

1.3 Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

2.1 Persönliche Einzelbetreuung
Für die Dauer der Behandlung stehe ich ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Ich bin Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.

Mit mir vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie:

  • Wohin? → Behandlungsziel
  • Was? → Maßnahmen der Behandlung
  • Wann? → Behandlungstermine
  • Wie lange? → Behandlungsdauer
  • Wie häufig? → Behandlungsfrequenz
  • Bis wann? → Behandlungsumfang
  • Wie viel? → Kosten der Behandlung (gesetzlicher Eigenanteil bzw. Honorarvereinbarung bei privat versicherten Patientinnen und Patienten)

2.2 Ihre Behandlung
Meine Leistungen setzen sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, insbesondere:

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
  • behandlungsbezogene Administration und Terminvergabe
  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung, z. B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials
  • Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht auf Einsichtnahme und Kopie gegen Kostenersatz haben
  • bei Bedarf bzw. auf Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden individuellen Befunden zur Vorlage bei Krankenversicherungsträgern, behandelnden Ärztinnen und Ärzten, privaten Versicherungsträgern oder ähnlichen Stellen

Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch Ihren Krankenversicherungsträger.

2.3 Grundsätze der Behandlung
Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG).

Ich orientiere mich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Auf Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung unterbreite ich Ihnen einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit mir abzusprechen.

Alle Informationen, die Sie mir geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt sowie weiteren von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligten Gesundheitsberufen gewünscht ist.

Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werde ich Sie darüber informieren. Dasselbe gilt für die Weitergabe gesetzlich verpflichtender Dokumentation.

2.4 Dokumentation
Ich bin gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei mir und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

3.1 Höhe der Kosten
Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material.

3.2 Zahlungsmodus
Ich stelle Ihnen bei Beginn der Behandlung bzw. der Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung eine Rechnung oder Quittung über den gesetzlichen Eigenanteil aus.

Bei privat versicherten Patientinnen und Patienten erfolgt die Abrechnung nach Beendigung der letzten Behandlungseinheit.

Folgende Zahlungsmodi können vereinbart werden:

  • Barzahlung
  • Zahlung per Banküberweisung

Die gestellte Rechnung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen.

Für Mahnungen im Zusammenhang mit nicht fristgerecht bezahlten Forderungen werden folgende Mahngebühren erhoben:

  • erste Mahnung: 5,00 €
  • zweite Mahnung: 10,00 €
  • dritte Mahnung: 15,00 €

Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich aus der Forderung zuzüglich etwaiger Mahngebühren.

4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Ich begleite Sie auf Ihrem persönlichen Weg und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Im Rahmen der Erstbegutachtung werden wir Behandlungsziele und Behandlungsmaßnahmen besprechen und vereinbaren. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben und über mit den aktuellen Beschwerden zusammenhängende sowie bisher durchgeführte Untersuchungen und Behandlungen informieren. Ich unterstütze Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Erhalte ich den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z. B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, werde ich Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten. Andernfalls wird die Behandlung meinerseits beendet.

5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Sollten Sie verhindert sein, sagen Sie Ihre Termine bitte mindestens 24 Stunden vorher ab, werktags von Montag bis Freitag während der regulären Öffnungszeiten.

Andernfalls müssen wir Ihnen die ausgefallenen Termine privat in Rechnung stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

6. Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung.

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen. Sowohl Ihnen als auch mir steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

Ich werde mich insbesondere dann zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn ich der Meinung bin, dass die Behandlung nicht zum gewünschten bzw. vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.

Dasselbe gilt, wenn mir die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten.

Bei vorzeitiger Beendigung werden jene Behandlungssitzungen verrechnet, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar.

7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten bzw. satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?

Ich berate Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet bzw. bezuschusst.

Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz bzw. Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

Praxis für Physiotherapie Bales
Inhaberin: Lisa Bales
Marktplatz 7a
41539 Dormagen

Stand: 2023

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